Wenn Tiere sterben müssen
"Bello", der neun Monate alte Schäferhund, umkreist sein Frauchen
laut kläffend und schwanzwedelnd in freudiger Erwartung des bevorstehenden
Spaziergangs. Die junge Dalamatinerhündin "Gina", gerade zum
ersten Mal läufig, muss, wenn auch zu ihrem Ärger, angeleint den nachmittäglichen
Spaziergang mit ihrem Herrchen in Angriff nehmen.
Einige Minuten später erspäht "Bello" auf der anderen Strassenseite
seine Freundin "Gina". Kein Schreien und Rufen seitens seines Frauchens
kann "Bello" vom Überqueren der nur selten befahrenen Strasse abhalten.
Seit heute morgen hat er "Gina" nicht mehr gesehen, und da kann doch
sein Frauchen nicht erwarten, dass er diese ungefährliche Strasse nicht
überquerte und "Gina" erst auf der Wiese beschnüffle. Nein,
solange Zeit hat er nicht.
Das mit überhöhter Geschwindigkeit in seinem Rücken auftauchende
Auto nimmt "Bello" nicht mehr wahr. Das Quietschen der bremsenden
Räder und der heftige Schlag ist das letzte, was "Bello" in seinem
kurzen Leben noch zur Kenntnis nimmt.
Für viele Leute ist dies nur gerade ein Hundeleben, das unvermittelt beendet
wurde. Doch für die Besitzerin von "Bello" nimmt eine Welt voller
erfüllter Gefühle und Zukunftsträume eine jähes Ende. Unerträgliche
Trauer und quälende Selbstvorwürfe bleiben beim Tod eines Tieres oft
als einziges zurück.
Wenig Verständnis
Der Verlust eines Tieres, egal, in welchem Alter und unter welchen Umständen,
kann zu grossen seelischen Schmerzen bei den betroffenen Besitzern führen.
Häufig werden solche Schmerzen noch durch den Umstand verstärkt, dass
die betroffenen Besitzer in ihrem Umfeld auf wenig oder gar kein Verständnis
stossen. Denn für viele Menschen hat ein Tierleben nicht den Stellenwert,
den es für die meisten Tierbesitzer einnimmt: Für sie sind der Hund,
die Katze Lebewesen mit einer Psyche und Gefühlen.
Tiere zeigen uns ihre Liebe und Gefühle ungetrübt, ohne Erwartungen,
Forderungen oder Missgunst. Auch wenn das Gesetz Tiere leider nach wie vor auf
die gleiche Stufe wie eine Ware stellt, haben die Tiere Anspruch auf unsere
Liebe und unseren Schutz. Und wir haben das Recht, unsere zu lieben, und gegebenenfalls
auch das Recht, um sie zu trauern.
Uns Tierärzte wurde das Recht anerkannt, Tiere von ihrem Leiden zu erlösen.
Bei unbehandelbaren Schmerzen oder einem nicht mehr von Lebensqualität
zeugenden Dasein sind wir sogar verpflichtet, die betroffenen Besitzer auf ihre
Pflichten gegenüber ihren hilflosen Schützlingen hinzuweisen.
Dennoch fällt es jedem von uns Tierärzten schwer, ein Tier von seinen
Schmerzen, von seinem Leiden zu erlösen. Auch wir verspüren jedes
Mal die Trauer und den Schmerz des betroffenen Besitzers. Wir kennen oftmals
das Tier seit Jahren, empfinden es zu einem kleinen Teil auch als unseren "Besitz".
So einfühlsam wie möglich
Falls ein Tier eingeschläfert, euthanasiert, werden muss, geschieht dies
mit einem überdosierten Narkosemittel. Jeder Tierarzt wird so schonend
und so einfühlsam wie nur möglich ein solche Handlung ausführen.
Besitzer jedoch, die ihre leidenden Tiere aus rein egoistischer Denkweise behalten
und mit oft sinnlosen Operationen oder Therapien noch zum Weiterleben zwingen
wollen, sind bei fast allen von uns Tierärzten unwillkommen. Solche Besitzer
fühlen sich daher auch recht häufig unverstanden und schlecht behandelt.
Dieser Artikel ist all jenen gewidmet, die ein Tier verloren haben. Und vielleicht
erkennt auch der Gesetzgeber unseren Tieren einmal eine Seele und Gefühle
an und betrachtet sie nicht bloss als eine Sache.
© Heinz Berli
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